Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Genehmigungsbescheid der zuständigen Baubehörde, dass dem Bauvorhaben nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen (§ 72 Musterbauordnung - MBO). Die Baugenehmigung kann einengende Auflagen enthalten.
Sie ist befristet und gebührenpflichtig.
BAUGENEHMIGUNG MIT NUTZUNG WOFÜR?
Fahrzeug oder Haus? So werden MIDI Häuser eingestuft
Bei MIDI Häusern wird, je nach Nutzung, zwischen Ferienhaus, Wohnhaus und Wochenendhaus unterschieden.
Wohnhaus
Zum Wohngebäude wird ein Haus dann, wenn es ortsfest als dauerhafter Wohnsitz (also länger als vier Monate pro Jahr) genutzt wird. Dann gilt es als Gebäude der Gebäudeklasse 1 und unterliegt dem Baurecht.
Achtung: Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob das Haus Räder hat oder nicht – wichtig ist der Aufenthalt und die Nutzung.
Ferien- oder Wochenendhaus
Nutzen Sie das Haus nur zeitweise, also weniger als vier Monate pro Jahr, zu Erholungszwecken, dann wird es als Sommer- oder Ferienhaus eingestuft.
Es gilt aber immer das Baurecht.
Achtung: Auch hier ist es zweitrangig, ob das Haus auf Rädern steht oder nicht. Und: Lauben in Kleingartenanlagen sind keine Sommer- oder Ferienhäuser und gehören dementsprechend zu einer eigenen Kategorie.
Wo darf ein MIDI Haus in Deutschland aufgestellt werden?
Je nachdem, wie Sie Ihr MIDI Haus nutzen möchten, unterscheiden sich auch die Vorschriften für das Aufstellen. Grundsätzlich gilt, dass ein Haus nicht einfach auf einem beliebigen Grundstücken aufgestellt werden dürfen.
Nutzungsart Wohnhaus: MIDI Haus aufstellen für dauerhaftes Wohnen
Wenn Sie Ihr MIDI Haus dauerhaft bewohnen möchten, müssen Sie ein Grundstück finden, das erschlossen und für Wohnzwecke zugelassen ist. Das kann in einem Wohn- oder Kleinsiedlungsgebiet sein, einem Dorf- oder Mischgebiet usw. Außerdem gibt es spezielle Siedlungen, in denen das langfristige Aufstellen von MIDI Häusern genehmigt ist. Diese sind in Deutschland jedoch noch selten und eher die Ausnahme.
Nutzung als Sommer- oder Ferienhaus: Ein Haus für zeitweises Wohnen
Für temporäre Nutzungen als Ferien- oder Wochenendhaus können Sie Ihr MIDI Haus auf Campingplätzen oder anderen dafür vorgesehenen Flächen aufstellen. Diese nennen sich „Sondergebiete, die der Erholung dienen“. Hierbei muss das Grundstück natürlich auch erschlossen sein.
Nutzung als Wohnwagen: Ein Haus auf Rädern aufstellen
Wenn das Haus als Wohnwagen genutzt wird, dann darf es auf Campingplätzen oder auf einem anderen passenden Stellplatz abgestellt werden. Wo das erlaubt ist, hängt dann von den Kommunen ab.
Und es gilt weiterhin: Wird das Haus auf Rädern als Wohn- oder Ferienhaus genutzt, dann kommen die oben beschriebenen Regeln zur Anwendung.
Wann benötige ich eine Baugenehmigung fürs MIDI Haus?
Baugenehmigung für ein MIDI Haus – ja oder nein? Nun, das hängt von der Nutzungsart des MIDI Hauses und dem Bundesland, in dem es aufgestellt wird, ab. Bisher gibt es noch keine spezifischen Gesetze oder Vorschriften, die ausschließlich für MIDI Häuser gelten. Stattdessen müssen die Häuser allgemeine Bauvorschriften und -gesetze des jeweiligen Bundeslandes erfüllen. Dementsprechend sollte man sich vor dem Aufstellen eines MIDI Haus genaustens bei der Baurechtsbehörde informieren und eine Bauvoranfrage stellen.
Grundsätzlich gilt aber, dass MIDI Haeuser, die dauerhaft bewohnt werden sollen, Wohngebäude sein müssen und somit eine Baugenehmigung benötigen. Dies ist unabhängig davon, ob das MIDI Haus auf Rädern steht oder auf einem festen Fundament errichtet wird.
Bauantrag fürs MIDI Haus als Wohngebäude nach Bundesländern
Bevor Sie zur Übersicht der einzelnen Bundesländer gelangen, lesen Sie bitte die Begriffserklärungen aus dem Baurecht, die die verschiedenen Stufen der Genehmigung eines Bauvorhabens beschreiben:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren = Bei diesem Verfahren ist eine Baugenehmigung erforderlich, aber das Verfahren ist weniger umfangreich und zeitaufwändig als das normale Baugenehmigungsverfahren. Dies ist in der Regel für Bauvorhaben vorgesehen, die einfacher sind oder weniger Auswirkungen auf die Umgebung oder die Öffentlichkeit haben. Auch wenn das Verfahren einfacher ist, müssen immer noch bestimmte Unterlagen eingereicht und Anforderungen erfüllt werden.
Bundesland
Baugenehmigung für MIDI Häuser
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Häuser bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei
- In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei
- Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Ausnahme Campingplatz mit Wohnnutzung: MIDI Haus ohne Baugenehmigung möglich
Es gibt eine Ausnahme, bei der Sie weder eine Baugenehmigung noch eine Stellplatzerlaubnis einholen müssen: Wenn Sie Ihr MIDI Haus auf einem Campingplatz aufstellen, der im Bebauungsplan eine Wohnnutzung erlaubt.
Nach den Regelungen der Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze gelten in diesem Fall jedoch zwei Bedingungen für Ihr MIDI Haus:
- Es darf eine maximale Größe von 50 m² nicht überschreiten und
- maximal 3,50 m hoch sein.
Einige Campingplatzbetreiber erlauben auch Häuser mit einer Höhe von bis zu vier Metern, daher empfiehlt es sich, dies im Voraus zu klären.
Bei Grundfläche ab 50 m² Vorgaben des GEG erfüllen, Küche und Badezimmer, Aufenthaltsräume mit einer Höhe von 2,40 m, belüftete Bäder und Toiletten
Stationäres MIDI Haus - Dauerhafter Wohnsitz - Ferien- bzw. Wochenendhaus - Baugenehmigung nötig
Sie leben im MIDI Haus mehr als vier Monate pro Jahr - Baugenehmigung nötig
MIDI Haus als Wohnsitz: Anforderungen
Damit Ihr MIDI Haus als dauerhafte Wohnstätte gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie leben oder nutzen ein MIDI Haus mehr als vier Monate pro Jahr.
- Das Grundstück ist als Wohngebiet zugelassen und erschlossen.
- Das MIDI Haus verfügt über:
- Küche und Badezimmer
- Aufenthaltsräume mit einer Höhe von 2,40 m
- Belüftete Bäder und Toiletten (wenn keine Fenster, dann Lüftungsanlage)
- Treppen, Türen und Fenster gemäß den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung
- Die geltenden Brandschutzverordnungen werden erfüllt.
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an MIDI Haus
MIDI Häuser mit einer Grundfläche ab 50 m² müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Hier muss also ein Wärmeschutznachweis zum Bauantrag vorgelegt werden. Dieser bestätigt, dass das geplante MIDI Haus den Anforderungen an den Wärmeschutz entspricht. Dazu gehören eine gute Wärmedämmung, energetische Qualität von Fenstern und Türen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.
Kleine Häuser mit einer Grundfläche von weniger als 50 m² – benötigen diesen Nachweis nicht. Aber: Eigentlich gilt diese Ausnahme für Ferien- und Wochenendhäuser. Ob unter diese Sonderregelung auch MIDI Häuser fallen, die zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, ist bis jetzt nicht ganz klar. Hier gilt wieder einmal: Nachfragen! (auch bei uns)
Brandschutzbestimmungen für MIDI Häuser
An Brandschutzbestimmungen müssen sich aalle halten. Da diese jedoch oft spezielle Merkmale aufweisen, gibt es einige besondere Aspekte, die zu beachten sind.
- Die Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden ist gesetzlich vorgeschrieben, so auch in MIDI Häusern.
- Ein zugänglicher Feuerlöscher sollte in jedem MIDI Haus vorhanden sein.
- Die verwendeten Baustoffe sollten möglichst feuerresistent sein. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Arten von Isolierung, Trockenbau und Dachmaterialien.
- Die elektrische Installation muss sicher sein und den geltenden Vorschriften entsprechen, um das Risiko von Bränden durch elektrische Fehler zu minimieren.
- Küchen- und Heizgeräte sollten Gütesiegel wie das GS- oder CE-Siegel aufweisen. Alte, nicht (mehr) sichere Geräte sind häufige Ursachen von Bränden.
- Brennöfen sind besonders in autarken MIDI Häusern beliebt. Offenes Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein, außerdem muss Funkenflug vermieden werden.
- Es sollte mindestens ein sicherer und schnell zugänglicher Fluchtweg vorhanden sein.
MIDI Haus: Baugenehmigung: Unser Fazit
Falls Sie von einem unabhängigen Dasein im MIDI Haus irgendwo mitten in den Wäldern träumen, dann wird das leider nichts. Das Bauen außerhalb von Orten ist in Deutschland nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.
An erschlossenen Wohnorten steht einem minimalistischen Wohnen im kleinen Format aber nichts im Wege. Nur die baurechtliche Genehmigung ist nicht kompliziert – das MIDI Haus ist zwar neu aber vergleichbar mit dem klassischen Einfamilienhaus, welches nach dem Bebauungsplan der Gemeinde errichtet wird.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie uns über die örtliche Bauvorschriften für Sie planen. Wir stellen für Sie eine Bauvoranfrage, um ganz sicher zu gehen. Mit den richtigen Informationen, einer guten Vorbereitung, der Unterstützung seitens eines Architekten oder Bauingenieurs und ein wenig Glück sollte Ihr Traum vom eigenen MIDIhäuschen in Erfüllung gehen.
Ellen Schanz